BVfK - Wochenendticker 11. August 2018

aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Dynamische Preisgestaltung bald auch im Autohandel?

 

Ganz oben steht immer noch das Endpreis-Gebot!

 

Aktualisiert: BVfK-Signalisation bei Autoscout24. 

 

WLTP-Chaos - Chancen für junge Gebrauchte?

 

BVfK im DEUTSCHLANDFUNK: Gebrauchte Autos - Schnäppchen oder Rostlaube?

 

Automechanika 2018 startet Kundenprogramm - auch für BVfK-Mitglieder.

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

Geben Sie sich bei Mobile.de und Autoscout als BVfK-Mitglied zu erkennen. 

 

WBMC: Fahrzeugimport von Autoscout läuft

 

WBMC: Attraktive Preisstaffelung für B2B-Inserate

 

WBMC: Aktuelle Fahrzeugangebote.

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

Lieferzeitangaben in der Fahrzeug-Werbung – „bald verfügbar“

 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

haben Sie mal versucht, an der Rezeption eines Hotels den Preis für ein Zimmer für einen Termin in vier Wochen zu erfragen?

Was früher normal war, nämlich dass der Empfangschef, den Preis entweder im Kopf hatte oder nur kurz auf eine Liste schauen musste, für heute zur Schulterzucken und einem Verweis aufs Internet.

Wer glaubt, dass die dann dort gefundene Zahl so verlässlich gilt, wie früher die Informationen vor Ort, der wird entweder enttäuscht oder ist erfreut, wenn er erst nach erfolgter Anreise bucht, denn die Übernachtung dürfte höchstwahrscheinlich entweder mehr oder weniger kosten, als erwartet.

Grund dafür ist die so genannte dynamische Preisgestaltung, die sich besonders im Internet immer weit verbreitet. Dies führt zu Unsicherheit bei den nur gelegentlichen Internet-Shoppern und macht die Jagd auf Schnäppchen für die Digital-Profis zur sportlichen Angelegenheit.

Jedoch sind die Zeiten der 1931 eingeführte Preisbindung und des 1934 eingeführten Rabattgesetz, die für Übersicht und Verlässlichkeit sorgten, lange vorbei. Selbst der maximal erlaubte Barzahlungsrabatt in Höhe von 3 % ist seit Juli 2001 aufgehoben.

Ob Hotel- oder Flugpreise, Handys, Autobatterien oder Reifen: 30 % Preisunterschied innerhalb weniger Stunden sind keine Seltenheit, wie die Verbraucherzentrale Brandenburg just festgestellt hat. Da geht es im Autohandel, besonders bei den Gebrauchten noch verhältnismäßig harmlos zu. Doch auch hier hält zunehmend die Artenvielfalt bei der Preiskalkulation Einzug.

Rotstift-Preise, Internet-Preise, Vor-Ort-Preise, Zentrallager-Preise: der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Die müssen dann eher die Wettbewerbshüter ziehen, denn nicht alles, was ideenreich gestaltet wird, hält auch dem kritischen Auge der Juristen stand.

Ganz oben steht nämlich immer noch das Endpreis-Gebot, welches es verbietet, obligatorische Leistungen und Extras, wie etwa Überführungskosten zusätzlich zu berechnen. Das ist auch gut so und was sonst noch im zulässigen Rahmen gut ist oder gut werden wird, mag die Zukunft wie auch jeder für sich selbst entscheiden. Er möge auch bedenken, dass man auch mit Kontinuität, Berechenbarkeit und Zuverlässigkeit immer noch erfolgreich Kunden gewinnen kann.

Gerne helfen wir jedem, den richtigen Weg zu finden, der ihm dann „alles Gute für seinen Autohandel“ sichert.

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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Aktualisiert: BVfK-Signalisation bei Autoscout24.

Ab kommender Woche finden sich wieder neben den Fahrzeugangeboten der BVfK-Mitglieder der Hinweis auf die Zugehörigkeit zum Verband der besonders wertgeschätzten  Kfz-Händler, die in hohem Maße für Zuverlässigkeit, Seriösität und Professionalität stehen.

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WLTP-Chaos - Chancen für junge Gebrauchte?

Die FAZ berichtet: "Die neue Abgasnorm soll realistischer zeigen, was ein Auto verbraucht und an Schadstoffen ausstößt. Doch zunächst stürzt sie nur die Industrie ins Chaos – und hat für die Kunden finanzielle Nachteile" (FAZ: Neuer-test-fuer-Abgase-chaotisch-und-teuer)

Während Neuwagenhändler genau darauf achten müssen, zulassungsfähige Fahrzeuge zu verkaufen (s.a. Info der Rechtsabteilung vom 4. August), dürfte auch der Gebrauchtwagenhandel nicht unbeeindruckt von der Situation sein. Insbesondere die Lieferengpässe werden bei Neuwagenkäufern u.U. wohl dazu führen, dass auf junge Gebrauchte ausgewichen wird.

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BVfK im DEUTSCHLANDFUNK:
Gebrauchte Autos - Schnäppchen oder Rostlaube?

 

Der Weg zum Traumauto führt oft über den Gebrauchtwagenhandel...
Was spricht für den Erwerb beim Privatverkäufer, was für den offiziellen Händler?

DLF-Moderator Manfred Kloiber im Gespräch mit Expertin und Experten Elke Hübner, ADAC, Elmar Fuchs, BVSK und Ansgar Klein, BVfK.

Zitate BVfK:

Neu- oder Gebrauichtwagen?: „... zum einem möchte ich mit der klassischen Regel aufräumen, dass man beim Neuwagen sofort sehr viel Geld verliert. Man kann heutzutage beim Neuwagen durchaus auch interessant Schnäppchen machen und dann eine neues Auto zu einem Preis erwerben, den man vielleicht  für einen Jahreswagen zahlen würde ... die einen kaufen nur gebraucht die anderen kaufen nur neu, doch der Blick über den Tellerrand kann immer lohnen..."

Zum Käuferverhalten bei Neuwagen: "... weniger konfigurieren und mehr von der Stange kaufen..."

Zu Internetangeboten: ".. guck dir genau an, wer die Autos anbietet ... nicht alles ist Gold, was glänzt...“

Zu Preisberwertungen: "... nicht jede Verbraucherhilfe, wie zum Beispiel eine Preisbewertung, ist wirklich eine solche Hilfe, denn hier werden leider nur die Hälfte der Kriterien herangezogen um diese Preisbewertung zu machen.Letztlich kann man sagen, der seriöse, zuverlässige und aufwendiger arbeitende Gebrauchtwagenhandel leidet eher unter diesen Preisbewertungssystemen, er kommt dabei schlechter weg, als er es verdient hat..."

Zum Risiko des Kunden:"... muss man auch offen drüber sprechen ..., wer billig kauft, kauft auch immer ein Stück Risiko. Das können wir ihm nicht ganz abnehmen..."

Zur Unfallfreiheit: „…Das Problem mit der Unfallfreiheit zeigt wirklich ganz deutlich, dass manchmal Volkswahrnehmung und die der Sachverständigen und Juristen auseinandergehen. Wir haben, wenn man sich so umhört, die Meinung, dass ein Unfall dann ein Unfall ist, wenn zur Reparatur der Rahmen gerichtet wurde, geschweißt wurde, wenn es sich also um etwas handelt wo wirklich etwas Dramatisches passiert ist. Das von Frau Hübner (ADAC) zitierte mechanische Einwirken von außen (Definition Unfallschaden) passiert auch bei einem Steinschlag auf eine Windschutzscheibe. Die ist heute sogar tragendes Teil, wenn sie verklebt ist. Keiner denkt daran, ein Fahrzeug mit einer neuen Frontscheibe als reparierten Unfallschaden anzugeben. Wir sind gegen jegliche Bagatellisierung. Wir sind dafür die Dinge genau zu beschreiben. Aber wir haben hier einfach ein Definitionsproblem…“

Zum Rücktrittsrecht: „…Wenn etwas nicht in Ordnung ist, wenn etwas nicht so ist, wie es sein sollte oder wie es im Vertrag vereinbart ist, habe ich erst mal die Möglichkeit etwas zu reklamieren ... zur Nachbesserung aufzufordern. Und wenn das dann nicht klappt, kann ich vielleicht auch zurücktreten…“  

Zu Gebrauchtwagengarantien: „…Garantien sind freiwillige Leistungen, die entweder der Händler selbst erbringt, oder mit Hilfe eines Garantieanbieters - idealerweise einer Versicherung. Hier wird ganz klar definiert, was geleistet wird und unter welchen Umständen und was nicht und das ist etwas, das es neben der gesetzlichen Sachmängelhaftung gibt. In der Praxis ist es empfehlenswert, denn es erleichtert meistens die Regulierung eines Schadens oder die Diskussion über die Frage wer einen Defekt zu bezahlen hat. Denn es ist bei der Sachmängelhaftung nicht eben immer so einfach, wie es klingt. Sachmängelhaftung ist eben keine Garantie und insofern empfehlenswert, wer sorglos und risikoarm ein Auto kaufen will, sollte eine Garantie dazu erwerben…“

Zu Gebrauchtwagengutachten: „…Ja, wir empfehlen das. Nicht jeder Gebrauchtwagen muss von einem Sachverständigen untersucht werden, das kommt halt drauf an, wie alt ist er, was hat er gelaufen, wie viele Vorbesitzer hat er, wie ist der Gesamteindruck. Wie fühlt sich ein Auto an. Das sind die Gründe, die dann letztendlich darüber entscheiden, geh ich zu einem Sachverständigen. Ich gehe davon aus, dass bei der Mehrzahl der Gebrauchtwagen die Fakten so klar sind, dass der Sachverständige nicht unbedingt gebraucht wird..“

Zur Tachomanipulation: „…Zunächst möchte ich richtig stellen, es ist nicht Gang und Gebe, dass an Tachos gedreht wird. Unsere Erfahrungen sind andere, die weichen auch von dem ab, was allgemein mit 30% Manipulationsquote kolportiert wird. Das sind alles Hochrechnungen und Schätzungen. Man sollte nichts bagatellisieren, man sollte genau hingucken und sehr kritisch sein. Aber man sollte nicht hingehen und einen Generalverdacht über alle Gebrauchtwagen streuen. Das wäre mit Sicherheit falsch...“

Zur Probefahrt: „...Wir sind der Meinung, dass eine Probefahrt immer am Ende einer Entscheidungskette stehen sollte. Wenn sie sich bei einem Gebrauchtwagenhändler für ein Auto interessieren und jeder, weil er wissen wollte, wie die Farbe bei meinem Nachbarn ankommt oder was auch immer er herausfinden wollte,  eine Probefahrt gemacht hat, werden sie das nicht gut finden. Also sind viele Faktoren, die vorher eine Rolle spielen, bevor man sagt, so jetzt will ich mal ein Gefühl dafür bekommen, wie dieses Auto ist. Ich würde die Probefahrt nicht zu hoch bewerten…“

Zur Transparenz: „…Ich finde sehr wichtig, wie ein Händler mit Fragen (der Kunden) umgeht. Transparenz ist ganz wichtig. Wenn jemand den Blick in den Fahrzeugbrief, in die Unterlagen von HU und anderen Dingen verweigert, dann geht das nicht…“

Zum Diesel: „…Der Dieselpreis schwankt im Moment sehr stark, er ist auf niedrigem Niveau. Sie bekommen im Moment wirklich hervorragende Autos zu einem, noch nie dagewesenen, günstigen Preis. Da muss sich jeder überlegen, wann komme ich denn überhaupt mal in eine der Städte, die vom Fahrverbot und wenn überhaupt dann auch nur partiell, und nur zeitlich und örtlich begrenzt betroffen sind. Also ich glaube, man muss da genau hingucken. Die Diskussion ist hochemotional. Der ADAC und auch wir, der BVfK, wir habe ein umfangreiches Dossier herausgebracht. Unter www.automobilverband.de kann man das abrufen…“

Zu Diesel–Fahrverbot-Garantien: „…Es gibt Händler, die bieten das als Option an. Die sagen: Ich verkaufe dir jetzt einen Diesel und garantiere dafür, dass der nicht vom Fahrverbot betroffen ist und wenn das dennoch der Fall ist, dann erstattet ich dir in irgendeiner Weise einen Teil des Kaufpreises …“

Hier geht´s zur Audio-Datei der Sendung >>> DLF-Marktplatz-gebrauchte Autos-09-08-2018

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Automechanika 2018 startet Kundenprogramm - auch für BVfK-Mitglieder.

Die 25. Ausgabe der Weltleitmesse Automechanika und ihre zeitliche und örtliche Zusammenlegung mit der REIFEN nimmt die Messe Frankfurt zum Anlass, ein Kundenprogramm auf die Beine zu stellen. Besucher aus dem Reifenhandel und dem Werkstattbereich dürfen sich 2018 auf zahlreiche zusätzliche Angebote und Services freuen. Außerdem erwartet die Fachbesucher ein umfangreiches Rahmenprogramm zum Thema Reifenservices und -reparatur.

 

Das Vorteilspaket enthält:

- kostenfreier Messeeintritt an allen Messetagen

- kostenfreie An- und Abreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln im RMV-Gebiet

- Exklusive Insider-Lounge

- Führungen über die Messe

- Gutscheinheft mit Vorteilsangeboten und Snack-Coupons

Die Messe spricht ausdrücklich auch BVfK-Mitglieder mit diesem Programm an. Über diesen Link >>>  https://www.bvfk.de/flyer-automechanika/ <<< gelangt man zum Flyer mit weiteren Informationen auch zur Anmeldung. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, unterstützt Sie das BVfK-Team gerne.

www.automechanika.com

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Retro Classics Cologne 2018: Jetzt Plätze auf dem BVfK-Stand sichern.

Der Erfolg der Premierenveranstaltung im vergangenen November hat das BVfK-Team bestärkt, einen noch besseren Standort zu verhandeln. Der BVfK wird sich in diesem Jahr gemeinsam mit seinen Old- und Youngtimerhändlern auf einem rundum zugänglichen 370 qm großen "Inselstand" zentral im Bereich des Übergangs von Halle 6 zur Halle 9 präsentieren.

Die Messedauer wurde um einen Tag verlängert und dauert somit nun von Donnerstag bis Sonntag. Verkaufte Fahrzeuge können gegen neue getauscht werden, so dass man pro Ausstellungsplatz bis zu vier Fahrzeuge präsentieren kann.Trotz der Verbesserung bleiben die anteiligen Kosten je Fahrzeug auf dem günstigen Niveau wie im verganngenen Jahr und betragen 650,- € je Stellplatz.

Es sind auch wieder spezielle Events geplant. BVfK-Kollegen profitieren zudem von der gegenseitigen Hilfsbereitschaft, so dass eine ständige Präsenz am Stand nicht erforderlich ist.

Rechtzeitige Reservierung der Ausstellungsflächen ist ebenso empfohlen, wie die Anforderung von Freikarten (begrenzt): oldtimer@bvfk.de /   www.retro-classics-cologne.de

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

 

Geben Sie sich  bei Mobile.de und Autoscout als BVfK-Mitglied zu erkennen. 

Wie schon im Artikel weiter oben erwähnt, wird bei Autoscout der Hinweis auf die BVfK-Mitgliedschaft bei den Fahrzeuginseraten anhand des BVfK-Logos zu erkennen sein. Damit das alles auch gut funktioniert, ist es wichtig, dass Sie Ihre Kundennummern von Mobile und AS24, bei uns auf der BVfK-Webseite in Ihren Benutzerdaten eintragen.  

Tragen Sie dort Ihre Daten nach, kontrollieren Sie noch einmal auf Richtigkeit und/oder aktualisieren Sie diese in Ihrem BVfK-Benutzerkonto. Dann klappt es auch mit der Identifikation bei den Börsen ;-) 

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WhoBuysMyCar

 

Fahrzeugimport von Autoscout läuft

Der Fahrzeugimport von Ihres Bestandes bei Autoscout läuft seit dieser Woche. Es wird noch ein paar kleine aber feine Tuningmaßnahmen geben, um es noch komfortabler zu für Sie machen. Mehr dazu im nächsten Ticker. 

Attraktive Preisstaffelung für B2B-Inserate

Wir haben die Preise nun gestaffelt und noch attraktiver gestaltet. Sie können jetzt als BVfK-Händler kostenfrei bis zu 50 Fahrzeuge im Monat in den B2B-Pool einstellen. Das E-Mail-Tool zum Versand besonderer Angebote an alle BVfK-Mitglieder ist gerade in den letzten Zügen der Programmierung und wird auch in kürze zur Verfügung stehen. 

Anzahl Inserate Preis pro Fahrzeug
bis 50 Fzg.0,00 EUR
51-100 Fzg.0,20 EUR
ab 101 Fzg0,10 EUR

Worauf warten Sie noch? Am besten gleich ausprobieren!

>>>Zum WBMC-Login

>>>Hier können Sie sich in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich registrieren. (Bitte erst einloggen, bevor Sie diesen Link drücken)

Ihr BVfK-IT-Team

Marcel Manthey und Waldemar Trommenschläger

Kontakt: m.manthey@bvfk.de

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Aktuelle BVfK-Kollegenangebote auf WhoBuysMyCar:

 

Mercedes-Benz-B 180

EDITION 1 Xenon Parkassistent Sitzheizung
EZ: 2012

B2B BVfK-Kollegenpreis: € 14.500

Details
 
 

Peugeot-108

1.0 MT (69 PS / 51 KW)
EZ: 2015

B2B BVfK-Kollegenpreis: € 6.842

Details
 
 

Jeep-Renegade

2.0 D AT 4x4 (140 PS / 103 KW)
EZ: 2017

B2B BVfK-Kollegenpreis: € 21.360

Details
 
 

Fiat-500

1.2 MT (69 PS / 51 KW)
EZ: 2018

B2B BVfK-Kollegenpreis: € 10.234

Details
 
 

Opel-Karl

1.0 MT (75 PS / 55 KW)
EZ: 2016

B2B BVfK-Kollegenpreis: € 6.500

Details
 

Interesse an einem dieser Fahrzeuge?

>>>Dann schnell einloggen und Anbieter kontaktieren

Noch nicht dabei?

>>>Hier können Sie sich in Ihrem BVfK-Mitgliederbereich registrieren.

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Lieferzeitangaben in der Fahrzeug-Werbung – „bald verfügbar“ 

OLG München, Urteil vom 17.05.2018, Az. 6 U 3815/17

Die Angabe der Verfügbarkeit bzw. der Lieferzeiten von Fahrzeugen in der Werbung will gut überlegt sein, um Inanspruchnahmen aufgrund falsch vermittelter Informationen zu vermeiden.

1.
Fehlt die Lieferzeitangabe völlig, so darf der Verbraucher laut Entscheidung des BGH vom 07.04.2005 (Az. I ZR 314/02) erwarten, dass die Ware unmittelbar geliefert werden kann. Ein im Hinblick auf die Lieferzeit kommentarloses Angebot erweckt bei dem durchschnittlich informierten Verbraucher außerdem die Erwartung, dass das Produkt vor Ort verfügbar ist.

Für diesen Fall und bei expliziter Bewerbung der „sofortigen Verfügbarkeit“ ist zumindest nach dem Kodex für den Fahrzeughandel im Internet davon auszugehen, dass das jeweils beworbene Fahrzeug kurzfristig, also maximal innerhalb von 24 Stunden zwecks Besichtigung bzw. zur Abholung bereitsteht.

2.
Ebenso ist darauf zu achten, dass die Lieferzeitangaben im Falle eines Vorlaufs bestimmt genug sind. Dies verdeutlicht unter anderem das hier im Fokus stehende Urteil des OLG München vom 17.05.2018, Az. 6 U 3815/17. Das Gericht hatte über eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen einen Online-Händler zu entscheiden, der die offerierten Produkte mit „baldiger Verfügbarkeit“ beworben hatte. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale werde die Aussage zwar möglicherweise dahingehend verstanden, dass die Ware „in Kürze“ verfügbar sei. Allerdings erfülle sie nicht die Anforderungen an die im Sinne des Verbraucherschutzes einzuhaltenden Vorgaben.

[Anmerkung: Seit dem 13.06.2014 sind die Angabepflichten durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie verstärkt worden.]

Der Händler vertrat hingegen die Ansicht, bei dem Zusatz „bald“ handle es sich um eine nur optionale Angabe, maßgeblich sei vielmehr die Aussage, dass die Ware derzeit nicht verfügbar und das Lieferdatum ungewiss sei.

Dem widersprach das Gericht entschieden, denn Sinn und Zweck der Pflicht zur Angabe von Lieferfrist sei es, dem Käufer die Möglichkeit zu eröffnen, den Zeitpunkt des Verzugseintritts zu erkennen. Ähnlich hatte bereits das LG München (Urteil vom 17.10.2017, Az. 33 O 20488/16) entschieden, als es um die Zulässigkeit der Lieferzeitangabe „demnächst“ ging. Eine derart unbestimmte Lieferzeitangabe ist somit unzulässig!

Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung

Lieferverzögerungen können kostspielig werden. Ab welchem Zeitpunkt der Käufer Ansprüche, beispielsweise Nutzungsausfall oder Schadensersatz, geltend machen kann, hängt mitunter davon ab, wie die AGB des Händlers ausgestaltet sind. Wir empfehlen an dieser Stelle die Verwendung der BVfK-Vertragsformulare, die die gesetzlich zulässigen Fristen ausschöpfen und auch Umstände von Lieferverzögerungen angemessen berücksichtigen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Händlers fallen.

Allerdings ist im Hinblick auf die oben dargestellte Rechtsprechung zu berücksichtigen, dass Lieferzeitabweichungen nicht dadurch vorgebeugt werden kann, dass die (maximale) Lieferzeit offen gelassen wird. Es ist ein konkret begrenzter Zeitraum zu nennen, anhand dessen der Käufer erkennen kann, ab wann der Händler in Verzug gerät. In diesem Zusammenhang problematisch dürfte auch die Werbung mit der Botschaft „verfügbar ab dem…“ sein, denn dieser Angabe kann der Käufer u.U. ebenfalls nicht entnehmen, ab welchem Zeitpunkt sich die Lieferung verzögern wird. Der spätmöglichste Lieferzeitpunkt wird je nach Auslegung, ob das Fahrzeug tatsächlich zum angegebenen Datum, oder eben irgendwann in der Folgezeit verfügbar ist, offen gelassen.

Achten Sie daher auf eine ausreichende Bestimmtheit der angegebenen Lieferzeit!
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Angebote die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, steht die BVfK-Rechtsabteilung gerne zwecks Beratung zur Verfügung.

M. Giebler

BVfK-Rechtsabteilung

 

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

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Termine:

10.-12. August 2018  46.AvD-Oldtimer-Grand-Prix am Nürburgring
www.avd-ogp.de, ogp@avd.de

11. - 15. September 2018‎  Automechanika. BVfK-Mitglieder mit eigener Werkstatt erhalten Freikarten https://automechanika.messefrankfurt.com/frankfurt/de

15. – 18. November 2018 Retro Classics Cologne. BVfK-Händler präsentieren ihre Oldtimer auf einem eigenen Stand.  www.retro-classics-cologne.de Teilnehmerinformationen: 2018-retro-koeln@bvfk.de

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